BehindertenpassDen Behindertenpass bekommen Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent, die in Österreich leben (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt).
Der Behindertenpass ist ein amtlicher Lichtbildausweis, der die persönlichen Daten und den Grad der Behinderung enthält.
Wie erhalten Sie den Behindertenpass?Den Antrag auf Ausstellung eines Behindertenpasses erhalten Sie bei den Landes-stellen des Bundessozialamtes oder auf
http://www.bundessozialamt.gv.at.
Dem Antrag beizulegen sind
ein Passfoto (3,5 x 4 cm).
aktuelle medizinische Unterlagen z.B. Befunde
Meldezettel
Der Antrag und die Ausstellung des Behindertenpasses sind kostenlos.
Auf Antrag sind folgende Zusatzeintragungen im Behindertenpass (bei Vorliegen der Voraussetzungen) möglich:
Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung oder Blindheit
Der/die Inhaber des Behindertenpasses
gehört dem Personenkreis der begünstigten Behinderten im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes an
ist gehbehindert
ist überwiegend auf den Gebrauch eines Rollstuhles angewiesen
ist blind oder stark sehbehindert
ist sehbehindert
ist auf den Blindenführhund angewiesen
ist gehörlos oder schwer hörbehindert
ist DiabetikerIn
hat ein Anfallsleiden
bedarf einer Begleitperson
kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen
besitzt einen Ausweis nach § 29 b der Straßenverkehrsordnung
Seit 1.1.2005 können mit nachstehenden Zusatzeintragungen auch Mehraufwendungen wegen Diätverpflegung beim zuständigen Finanzamt geltend gemacht werden:
Krankendiätverpflegung bei:
Tuberkulose, Zuckerkrankheit, Zölliakie und Aids
Gallen-, Leber- und Nierenkrankheiten
Magenkrankheiten oder innere Krankheiten
Wofür ist der Behindertenpass?Der Behindertenpass dient als Nachweis der Behinderung und bringt viele Vorteile:Ermäßigungen und Sondertarife bei Freizeit- und Kultureinrichtungen: z.B. Konzerten und sonstige Veranstaltungen, Museen, Bäder, Seilbahnen (vor dem Kartenerwerb immer wegen Preisermäßigungen für Menschen mit Behinderung anfragen)
ermäßigter Mitgliedsbeitrag bei Autofahrerclubs (nach deren Richtlinien)
Fahrpreisermäßigungen bei der ÖBB, verschiedenen Verkehrsbetrieben und im Verkehrsbund
Steuerbegünstigungen Inanspruchnahme des pauschalierten Steuerfreibetrages für Behinderungen ab 25 Prozent, falls kein Pflegegeld bezogen wird
Mit der Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrs-mittel“ oder „Blindheit“ kann
ein Pauschalbetrag für den eigenen PKW beim Finanzamt beantragt wer-den
die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer (früher „KFZ-Steuer“) bei der Haftpflichtversicherung beantragt werden, wenn das KFZ auf die behinderte Person zugelassen ist
Abgeltung der Normverbrauchsabgabe (NOVA) beim Bundessozialamt beantragt werden (als Nachweis gilt auch der Ausweis gem. § 29b der Straßenverkehrsordnung)
Gehbehinderte Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % ohne eigenes Kraftfahrzeug können die nachgewiesenen Aufwendungen für Taxifahrten bis zu einem monatlichen Höchstbetrag steuerlich abschreiben
Stand: 8.2.2008