Aufwendungen, die durch eine Behinderung entstehen, können als Außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuererklärung beziehungsweise Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden und führen zu einer Verringerung des zu versteuernden Einkommens.
Die steuerliche Absetzung der Mehrbelastung kann wahlweise als pauschaler Freibetrag oder durch Nachweis der tatsächlichen Kosten durchgeführt werden. Eine Person gilt als behindert, wenn der Grad der Behinderung mindestens 25 Prozent beträgt.
Es gibt folgende steuerliche Absetzmöglichkeiten und Vergünstigungen:
Jährliche Pauschalbeträge Freibeträge für Krankendiätverpflegung Freibetrag wegen Behinderung eines Kindes Nicht regelmässig anfallende Aufwendungen Großes Pendlerpauschale Steuerbefreiung bei dauernder starker Gehbehinderung Versicherungssteuer-Befreiung