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Dieses Thema hat 0 Antworten
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 Finanzielle Unterstützung
weisse-woelfin Offline



Beiträge: 80

28.02.2008 00:31
Steuerbefreiung bei dauernder, starker Gehbehinderung Zitat · Antworten


Steuerbefreiung bei dauernder, starker Gehbehinderung:

Mit der Behindertenpass-Zusatzeintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel" oder "Blindheit" kann für den eigenen PKW ein Pauschalbetrag von monatlich EUR 153,- beim Finanzamt geltend gemacht werden.

Personen, auf die diese Voraussetzung zutrifft, die jedoch über kein eigenes Kraftfahrzeug verfügen, können die nachgewiesenen Aufwendungen für Taxifahrten bis zu monatlich EUR 153,- steuerlich abschreiben (Vorlage der Rechnungen).


Quelle:http://www.bundessozialamt.gv.at

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