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 Finanzielle Unterstützung
weisse-woelfin Offline



Beiträge: 80

28.02.2008 00:29
Große Pendlerpauschale Zitat · Antworten

Große Pendlerpauschale

Behinderte ArbeitnehmerInnen, die einen Ausweis gemäß § 29b StVO besitzen und denen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich oder zumutbar ist, können während des Kalenderjahres beim Arbeitgeber, danach beim Wohnsitzfinanzamt die große Pendlerpauschale beanspruchen:


ab 2 km jährlich - EUR 270,-
ab 20 km jährlich - EUR 1.071,-
ab 40 km jährlich - EUR 1.863,-
ab 60 km jährlich - EUR 2.664,-

Die Antragstellung erfolgt mit dem Formblatt Pendler-Pauschale – Erklärung zur Berücksichtigung – L34 beim Arbeitgeber, mit der Einkommensteuererklärung beziehungsweise der Arbeitnehmerveranlagung beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt.


Quelle:http://www.bundessozialamt.gv.at

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