Behinderte ArbeitnehmerInnen, die einen Ausweis gemäß § 29b StVO besitzen und denen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich oder zumutbar ist, können während des Kalenderjahres beim Arbeitgeber, danach beim Wohnsitzfinanzamt die große Pendlerpauschale beanspruchen:
ab 2 km jährlich - EUR 270,- ab 20 km jährlich - EUR 1.071,- ab 40 km jährlich - EUR 1.863,- ab 60 km jährlich - EUR 2.664,-
Die Antragstellung erfolgt mit dem Formblatt Pendler-Pauschale – Erklärung zur Berücksichtigung – L34 beim Arbeitgeber, mit der Einkommensteuererklärung beziehungsweise der Arbeitnehmerveranlagung beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt.