Sie leidet an Multipler Sklerose. Aus diesem Grund darf eine 51 Jahre alte Frau aus dem Bundesland Baden-Württemberg für ihre Therapie Cannabis in der Apotheke kaufen. Die Bundesopiumstelle in Bonn (http://www.bfarm.de) hat diese Genehmigung zum ersten Mal gestattet.
Sie erfolgte jedoch unter strengen Auflagen, denn Cannabis fällt unter das Betäubungsmittelgesetz. Der legale Bezug von Hanf-Extrakten ist von Ende August an zunächst auf ein Jahr befristet. Darüber hinaus muss ein Arzt die Therapie der Frau begleiten.Die Fähigkeit von Cannabis, Spastiken, also Muskelkrämpfe und auch Schmerzen zu lindern, wird seit langer Zeit diskutiert und auch durch mehrere Studien belegt. Bis zum Mai 2005 hatte jedoch die Bundesopiumstelle alle Anträge von Kranken, die Cannabis als Medizin verwenden wollten, pauschal abgelehnt. Ausnahmen gab es bislang nur für wissenschaftliche Untersuchungen oder für Zwecke, die im öffentlichen Interesse lagen.
Schließlich beschäftigte sich auch das Bundesverwaltungsgericht mit dem Thema und befand in einem Urteil, dass auch die Gesundheit von einzelnen Patienten im öffentlichen Interesse liege. Es sei nicht zulässig, Anträge pauschal abzulehnen. Diese müssten vielmehr in jedem Einzelfall geprüft werden.
Im Zusammenhang mit der Regelung für die 51-Jährige aus Baden-Württemberg machte die Bundesopiumstelle deutlich, dass jede Genehmigung abhängig sei vom Einzelfall. Voraussetzung seien der Nachweis und das ärztliche Attest, dass es keine Alternative zum Cannabisprodukt gebe. Wichtig für die Genehmigung sind auch Sicherheitsvorkehrungen, um zu vermeiden, dass die Droge entwendet wird.