Personen, die wegen der Behinderung ihres Kindes finanziell außergewöhnliche Belastungen zu tragen haben, können folgenden Jahresfreibetrag für Mehraufwendungen für behinderte Kinder geltend machen:
Grad der Behinderung von 25 % bis 34 %: EUR 75,- Grad der Behinderung von 35 % bis 44 %: EUR 99,- Grad der Behinderung von 45 % bis 49 %: EUR 243,- Ab einem Grad der Behinderung von 50 % gilt ein monatlicher Freibetrag von EUR 262,- vermindert um pflegebedingte Geldleistungen (Pflegegeld).
Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen, Schulgelder und Internatskosten
Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel, Kosten der Heilbehandlung und ein allfälliges Entgelt für Unterrichtserteilung in einer Sonder- oder Pflegeschule oder für eine Tätigkeit in einer Behindertenwerkstätte sind im nachgewiesenen Ausmaß zu berücksichtigen.
Bei Unterbringung in einem Vollinternat vermindert sich der monatliche Pauschalbetrag von EUR 262,- um EUR 8,73 pro Tag der Unterbringung. Der Antrag ist beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt im Rahmen der Steuererklärung einzubringen, ein Nachweis der tatsächlichen Kosten ist nicht erforderlich.