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 Finanzielle Unterstützung
weisse-woelfin Offline



Beiträge: 80

28.02.2008 00:26
Freibetrag wegen Behinderung eines Kindes Zitat · Antworten

Freibetrag wegen Behinderung eines Kindes

Personen, die wegen der Behinderung ihres Kindes finanziell außergewöhnliche Belastungen zu tragen haben, können folgenden Jahresfreibetrag für Mehraufwendungen für behinderte Kinder geltend machen:


Grad der Behinderung von 25 % bis 34 %: EUR 75,-
Grad der Behinderung von 35 % bis 44 %: EUR 99,-
Grad der Behinderung von 45 % bis 49 %: EUR 243,-
Ab einem Grad der Behinderung von 50 % gilt ein monatlicher Freibetrag von EUR 262,- vermindert um pflegebedingte Geldleistungen (Pflegegeld).

Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen, Schulgelder und Internatskosten

Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel, Kosten der Heilbehandlung und ein allfälliges Entgelt für Unterrichtserteilung in einer Sonder- oder Pflegeschule oder für eine Tätigkeit in einer Behindertenwerkstätte sind im nachgewiesenen Ausmaß zu berücksichtigen.


Bei Unterbringung in einem Vollinternat vermindert sich der monatliche Pauschalbetrag von EUR 262,- um EUR 8,73 pro Tag der Unterbringung. Der Antrag ist beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt im Rahmen der Steuererklärung einzubringen, ein Nachweis der tatsächlichen Kosten ist nicht erforderlich.




Quelle:http://www.bundessozialamt.gv.at

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